AGB

www.cat-nanny.de

1. Was ist Cat Nanny?

1.1 Cat Nanny bietet mobile Betreuungseinsätze an, in der der Tierbetreuer das zu betreuende Tier des Tierbesitzers (Katzen oder Kleintiere, je nach Absprache) in deren eigenen Wohnung betreut.

2. Über mich

2.1 Cat Nanny - Mobile Katzenbetreuung Tatjana Denzel-Galik ist unter der Gewerbeanmeldungsnummer 202400000195 eingetragen. 

Der Firmensitz befindet sich in 88471 Laupheim, Heilige Gärten 8

3. Grundlage für Aufträge

3.1 Diese AGBs und alle anderen Dokumente, die hier genannt werden, sind die Grundlage für jegliche Handlungen in Verbindung mit Ihren Aufträgen

3.2 Bei jeder Buchung stimmen Sie automatisch diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.

3.3 Wir behalten uns das Recht vor, die Dienste und Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.

4. Datenschutz

4.1 Hiermit weise ich Sie auf unsere Datenschutzerklärung hin, welche Sie auf unserer Webseite finden können.

5. Leistungserbringung

5.1 Cat Nanny stellt Tierbesitzern die Möglichkeit von der mobilen Tierbetreuung zur Verfügung.

5.2 Über diese Webseite, per Telefonnummer oder per Email können Tierbesitzer mit dem Tierbetreuer in Kontakt treten und buchen. Es wird ein schriftlicher Vertrag von beiden Parteien unterschrieben.

5.3 Der Tierbetreuer kann Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Ist eine Buchung abgeschlossen, erklären sich sowohl der Tierbetreuer als auch der Tierbesitzer damit einverstanden, alle Bedingungen und Preise dieser Buchung einzuhalten.

 

6. Zahlung und Gebühren

6.1 Cat Nanny bietet die Zahlungsmöglichkeit in Bar oder per Banküberweisung an.

6.2 Bei Bezahlung in Bar, wird eine Quittung erstellt.

6.3 Bei Bezahlung per Banküberweisung muss an das in der Rechnung genannte Konto mit Angabe der Rechnungsnummer überwiesen werden:

Kontoinhaber: 

6.4 Die Bezahlung muss vor Beginn der Tierbetreuung geleistet werden.

6.5 Der Tierbesitzer kann seine Buchung 3 Tage vor Betreuungsbeginn stornieren und Rückerstattung verlangen, vorausgesetzt die Tierbetreuung hat noch nicht angefangen. Sollte die Tierbetreuung bereits angefangen haben und der Tierbesitzer den gebuchten Zeitraum unterbrechen (z.B. weil er früher aus dem Urlaub zurückgekommen ist), zahlt er nur für die vom Tierbetreuer bereits erbrachte Leistungen.

 

7. Pflichten des Tierbesitzers

7.1 Es muss sich an alle getroffenen Vereinbarungen zwischen Tierbesitzer und dem Tierbetreuer gehalten werden.

7.2 Tierbesitzer müssen dem Tierbetreuer (mit Hilfe des Fragebogens von Cat Nanny) alle wichtigen Informationen weitergeben, die für die Betreuung relevant sind/werden können, wie z.B. der Gesundheitszustand des Tieres, seine Essgewohnheiten, ungewöhnliche Verhaltensweisen oder Ähnliches.

7.3 Es können Aufwandsentschädigungen berechnet werden, wenn im Haushalt des Tierbesitzers mehr Tiere als angegeben leben und der Tierbetreuer nicht darüber informiert wurde.

7.4 Tierbesitzer müssen dem Tierbetreuer in der vereinbarten Betreuungszeit Zutritt zu jeglichem Ort, in der sich die Tiere aufhalten können z.B. die eigene Wohnung zu gewährleisten. Hierzu findet eine Schlüsselübergabe statt (mit Schlüsselübergabeprotokoll).

7.5 Falls nicht anders vereinbart, findet die Tierbetreuung ausschließlich in der eigenen Wohnung des Tierbesitzers statt.

7.6 Das zu betreuende Tier darf keine übertragbaren Krankheiten haben und muss über einen stabilen Gesundheitszustand verfügen. Bekommt der Tierbetreuer durch Ihr Tier Flöhe oder ähnliches und sie dann in die eigene Wohnung bringt, kann der Tierbetreuer dem Tierbesitzer jeden Betrag in Rechnung stellen, die zur Behandlung entstanden sind.

7.7 Falls dem Tierbetreuer nicht die erforderlichen Informationen und Materialien zur Verfügung gestellt werden (z.B. nicht genug Futter, zu wenig Katzenstreu), die er zur Erbringung der Tierbetreuung zwingend benötigt, ist der Tierbetreuer berechtigt, diese Materialien auf Kosten des Tierbesitzers selbst zu besorgen.

7.8 Vor Betreuungsbeginn bekommt der Tierbesitzer eine Rechnung von Cat Nanny, die er als Vorkasse begleichen muss. Falls die Buchung bestätigt wurde, aber keine Zahlung geleistet wird, wird 3 Tage vor Beginn der Betreuung nochmals daran erinnert. Wird jedoch der Tierbesitzer bis ein Tag vor Betreuungsbeginn nicht darauf reagieren, wird dieses als Ablehnung verstanden und die Pflicht zur Tierbetreuung entfällt.

 

8. Pflichten des Tierbetreuers

8.1 Der Tierbetreuer führt die Tierbetreuung mit bestem Wissen und Können, zuverlässig und mit großer Sorgfalt aus. Auf das Wohlergehen des Tieres muss stets geachtet werden.

8.2 Es müssen sich an alle Vereinbarungen zwischen Tierbesitzer und Tierbetreuer gehalten werden.

8.3 Die Tierbetreuung findet ausschließlich in der Wohnung des Tierbesitzers statt, außer es gab eine andere Absprache.

8.4 Sobald Cat Nanny eine Buchungsanfrage erhalten hat, wird die Buchung innerhalb von 48 Stunden angenommen oder abgelehnt.

8.5 Der Tierbetreuer verpflichtet sich, den Wohnungsschlüssel des Tierbesitzers sorgfältig aufzubewahren und darf grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben werden (Außer im Falle von 11.1).

8.6 Die Wohnung des Tierbesitzers ist mit großer Vorsicht und Respekt zu behandeln.

 

9. Entstandene Schäden

9.1 Für jegliche Schäden, die durch das zu betreuende Tier entstehen (auch beim Freigang), z.B. durch das Erbrochene, durch den Urin des Tieres, oder anderes, haftet ausschließlich der Tierbesitzer.

9.2 Der Freigang des Tieres stellt ein Risiko dar, für das der Tierbetreuer nicht haftet.
 

10. Stornierungsregelung

10.1 Der Tierbesitzer kann bis zu 3 Tage vor einer beginnenden Tierbetreuung kostenlos stornieren. Dabei fallen keinerlei Gebühren an.

10.2 Sollte der Tierbesitzer während der bereits angefangenen Betreuung stornieren, zahlt er lediglich für die bereits geleisteten Betreuungsbesuche.

 

11. Notfallsituationen

11.1 Sollte der Tierbetreuer kurz vor oder während der Buchungszeit erkranken oder aus anderen Gründen nicht mehr in der Lage sein die gebuchte Leistung zu erbringen, muss er den Tierbesitzer unverzüglich informieren und ist verpflichtet, die Leistungen mit Hilfe von Dritten weiter zu gewährleisten.

11.2 Sollte das zu betreuende Tier während der Betreuung erkranken oder es tierärztliche Notfallversorgung benötigt, hat der Tierbetreuer den Tierbesitzer unverzüglich zu informieren. Falls der Tierbesitzer nicht erreichbar ist, muss eine alternative Kontaktperson des Tierbesitzers informiert werden. Sollte jedoch sowohl Katzenbesitzer als auch die alternative Kontaktperson nicht erreichbar sein, ist der Tierbetreuer im Namen des Tierbesitzers dazu ermächtigt, im Sinne des Wohlergehens des Tieres zu handeln. Dabei trägt der Tierbesitzer alle anfallenden Kosten, einschließlich die vom Tierbetreuer zusätzlich erbrachten Leistungen (20€/Stunde; 70cent/Kilometer).

11.3 Wird dem Tierbetreuer für seinen Betreuungsdienst kein oder zu wenig Tierfutter oder Katzenstreu bereitgestellt, so kann er auf Kosten des Tierbesitzers die fehlenden Materialien selbst besorgen.

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